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Pflegepersonalregelung 2.0: Irgendwann mehr Pflegekräfte

Mit der Pflegepersonalregelung 2.0 sollen Krankenhäuser den Bedarf an Pflegekräften neu ermitteln. In naher Zukunft soll mehr Personal eingestellt werden.
Die Bundesreigerung will den wirklichen Bedarf an Pflegekräften neu ermitteln lassen. (Symbolbild: Luis Melendez)
Die Bundesreigerung will den wirklichen Bedarf an Pflegekräften neu ermitteln lassen. (Symbolbild: Luis Melendez)

Um die Situation in der Krankenpflege zu verbessern, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Krankenhäuser sollen ihren Personalbedarf neu berechnen. Dabei könnte herauskommen, dass deutlich mehr Pflegerinnen und Pfleger eingestellt werden müssen – wobei die Regelung möglicherweise erst ab 2025 greift.

Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) ist eine Methode, die die Gewerkschaft Ver.di, der Pflegerat und die Krankenhausgesellschaft entwickelt haben, um den tatsächlichen Personalbedarf auf einzelnen Stationen der Krankenhäuser zu ermitteln. Die Umsetzung „würde zu einem Mehrbedarf von 40.000 bis 80.000 Vollzeit-Pflegekräften führen“, sagte Michaela Evans vom Institut Arbeit und Technik der Hochschule Gelsenkirchen. Statt etwa 360.000 Vollzeit-Beschäftigten müssten dann bis zu 440.000 arbeiten.

Pflegepersonalregelung 2.0: Potenziell mehr Fachkräfte ab 2025

Das Eckpunkte-Papier sieht ein mehrstufiges Verfahren vor, um die Personalregelung einzuführen. 2023 soll zunächst ein Pilotprojekt in repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern stattfinden. Die verpflichtende, flächendeckende Einführung in den Kliniken ist für 2024 geplant. Ab 2025 sollen die Krankenhäuser ihre Personalausstattung dann in Richtung der ermittelten, vermutlich höheren Bedarfe, anheben. Für den Fall, dass sie das nicht tun, sind Sanktionen geplant. Dabei müsse sich der Personalaufbau „an realisierbaren Werten“ und der „Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte“ orientieren, heißt es in den Eckpunkten. Bis mehr Pflegerinnen und Pfleger auf den Stationen tätig sind, könnte es also noch mehrere Jahre dauern.

Zweifel an der Regelung

Gewisse Zweifel angesichts der langen Frist scheinen die Grünen zu hegen. „Über den genauen Zeitplan wird noch zu sprechen sein“, erklärten Janosch Dahmen und Kordula Schulz-Asche, die Gesundheitsfachleute der Grünen. Grundsätzlich unterstützten sie ihren Koalitionspartner Lauterbach jedoch: „Die Pflegepersonalregelung verschafft den Pflegekräften konkrete Perspektiven für einen Zuwachs an Kolleginnen und Kollegen.“

Die Krankenhausgesellschaft als Vertretung der Kliniken begrüßt die Initiative ebenso. „Wir halten die PPR 2.0 grundsätzlich für ein gutes Instrument“, sagte Verbandschef Gerald Gaß. Allerdings warnte er davor, über Strafen nachzudenken, die die Krankenhäuser belasten könnten. Hintergrund ist die Annahme, dass die benötigten zusätzlichen Pflegekräfte hierzulande gar nicht vorhanden seien. Bereits heute können viele Kliniken offene Stellen nicht besetzen.

Die Pflegepersonalregelung 2.0 alleine reicht nicht aus

Darauf wies auch Eugen Brysch hin, der Chef der Stiftung Patientenschutz: „Schon jetzt ist klar, dass Personalbemessung keine neuen Arbeitsplätze schafft.“ Er plädierte dafür, vornehmlich die aktuellen Arbeitsbedingungen der Pflegerinnen und Pfleger zu verbessern, beispielsweise Kinderbetreuung anzubieten. Die Arbeitszeiten müssten planbarer und familienfreundlicher, die Zahl der Notdienste eingeschränkt werden, so Brysch.

Das freilich ist ein Henne-Ei-Problem: Bessere Arbeitsbedingungen funktionieren nur, wenn ausreichendes, beziehungsweise mehr Personal zur Verfügung steht. Dieses werden die Krankenhäuser nur finden, wenn die Pflegekräfte nicht permanent überlastet sind. Die Bemühungen, den wirklichen Bedarf zu definieren, entsprechend Leute einzustellen und ihnen akzeptable Arbeitszeiten anzubieten, müssten Hand in Hand gehen.

Ablehnend zu den Eckpunkten äußerte sich der Verband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Die Organisation befürchtete, dass die Krankenhäuser ihren Personalbedarf zu hoch ansetzen und ihn die Krankenkassen mitfinanzieren müssen. Das kann zu höheren Beiträgen für die versicherten Bürgerinnen und Bürger führen.

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