Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Besonders in Sachen Verbraucherrechte wird sich einiges ändern. Die große Übersicht, was sich 2022 ändert.
CO2 wird teurer
Am 1. Januar erhöht sich die Abgabe auf das Klimagas CO2. Das wirkt sich auf den Spritpreis an der Tankstelle aus. Nach Berechnungen des ADAC wird der Preis für Super oder Diesel deshalb um 1,5 Cent steigen. Das ist weit weniger als der kräftige Preissprung Anfang 2021. Damals betrug der Aufschlag gleich sieben Cent pro Liter Kraftstoff.
Bahntickets
Den Preisaufschlag oder Angebotsänderungen nehmen die Deutsche Bahn ebenso wie Nahverkehrsunternehmen ja schon Mitte Dezember eines Jahres vorweg. Anfang nächsten Jahres ändert sich für die Fahrgäste bei den Deutschen Bahn nur eines. Im Zug können sie beim Schaffner keine Fahrkarten mehr kaufen. Fahrgäste, die sich auf den letzten Drücker zur Mitfahrt entscheiden, müssen auf dem Bahnportal im Internet oder der App des Unternehmens innerhalb von zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges ein digitales Ticket kaufen.
Bezahlbarer Ökostrom, höherer Mindestlohn, teureres Porto
EEG-Umlage
Die Förderung des Ökostroms wird von den Verbrauchern durch eine Umlage finanziert. Nachdem diese jahrelang nur immer höher wurde, ändert sich das 2022. Künftig zahlen die Kunden pro Kilowattstunden 3,7 Cent für den Ökostrom. Bisher wurden 6,5 Cent fällig. Bei einem jährlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden sparen die Verbraucher 112 Euro.
Höherer Mindestlohn
Geringverdiener können mit höheren Löhnen rechnen. Am 1. Januar erhöht sich der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,85. Im Juli kommen weitere 60 Cent pro Stunde dazu. Womöglich steigt der Verdienst noch weiter an, wenn die Ampel-Koalition ihren Plan verwirklicht, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben. Experten gehen allerdings davon aus, dass diese Regelung erst spät im Jahr oder Anfang 2023 in Kraft treten wird.
Teure Briefe
Die Deutsche Post ändert Anfang 2022 die Portopreise. Der Standardbrief kostet dann mit 85 Cent fünf Cent mehr als bisher. Auf Postkarten müssen dann 70-Cent-Marken kleben. Sie verteuern sich um zehn Cent oder 16,6 Prozent.
Ende des Kükenschredderns, neue Kündigungsfristen und Garantierechte
Tierwohl
Die schreckliche Bilder vom Kükenschreddern gehören zumindest in Deutschland der Vergangenheit an. 45 Millionen männliche Küken wurden bisher einfach getötet, weil sie weder für die Produktion von Eiern noch als Brathähnchen verwertbar waren. Nach langem Streit zwischen Tierschützern und Landwirtschaftsministerium wird diese Praxis ab 2022 verboten. Technische Lösungen ermöglichen die Selektion der männlichen Embryonen vor dem Schlüpfen.
Onlinegeschäfte
Es wird leichter, im Internet geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Bisher müssen Kunden oft lange suchen, bis sie eine Kündigungsfunktion auf einem Portal finden. Ab dem 1. Juli nächsten Jahres sind die Anbieter von unbefristeten Verträge verpflichtet, einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Seite zu platzieren. Ab dem 1. März ändern sich auch die Kündigungsfristen. Danach abgeschlossene Vereinbarungen dürfen nur noch eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. Auch die automatische Verlängerung um ein Jahr gibt es dann nicht mehr. Die Verträge können monatlich aufgelöst werden.
Gewährleistung
Die Garantierechte der Verbraucher ändern sich 2022. Die Beweislastumkehr bei Mängeln wird von einem halben Jahr auf ein Jahr erweitert. In dieser Zeit gilt die Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf eines Produktes bestand. Außerdem wird eine neuer Vertragstyp eingeführt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betrifft dies digitale Produkte, etwa Musikdateien, E-Books, Apps oder Spiele. Diese Produkte erhalten ein zweijähriges Gewährleistungsrecht.
Schutz vor Betrug, Corona-Bonus, Grundfreibetrag und kostspieliges Rauchen
Kaffeefahrten
Teilnehmern an Kaffeefahrten werden bei Verlaufsveranstaltungen immer wieder Produkte aufgeschwatzt, die sie gar nicht benötigten. Zumindest zum Teil wird den unseriösen Anbietern der Branche ab dem 28. Mai das Geschäft erschwert. Der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten wird verboten. Auch müssen die Veranstalter die Mitfahrer besser über ihre Rechte informieren. Zudem dürfen sie nicht mehr mit kleinen Geschenken oder Preisausschreiben für ihre Fahrten werben. Die Bußgelder für Verstöße verzehnfachen sich auf 10.000 Euro.
Corona-Bonus
Bis zu 1.500 Euro Corona-Bonus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis zum 31. März nächsten Jahres steuerfrei auszahlen. Auf diesen Höchstbetrag werden bereits bezahlte Prämien allerdings angerechnet.
Rauchen
Nicht nur der Griff zur Zigarette wird im kommenden Jahr teurer, auch die Konsumenten flüssiger Substanzen müssen tiefer in die Tasche greifen. Für eine Packung Zigaretten werden zehn Cent mehr Steuer fällig. Ab dem 1. Juli werden auch die Liquids besteuert. Laut Verbraucherzentrale wird eine fünf Euro teure Flüssigkeit zum Rauchen 1,60 Euro teurer.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag für Steuerzahler steigt 2022 um 240 Euro auf 9.984 Euro für Singles und den doppelten Betrag für Ehepaare. Erst ab diesem Einkommen müssen Steuern bezahlt werden. Damit bleibt Arbeitnehmern etwas mehr Netto vom Brutto übrig.
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