Kernhaushalt? Sondervermögen? Ergänzungshaushalt? In der laufenden Woche diskutiert der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2022. Dabei tauchen einige eigentümliche Begriffe auf – hier die nötigen Erklärungen.
Was ist der Bundeshaushalt?
Der Etat umfasst die Einnahmen, die der Bund in diesem Jahr aus Steuern, Gebühren und neuen Schulden erhält – außerdem die Ausgaben, die er damit bezahlt. Ohne die Zustimmung der Abgeordneten darf die Regierung nur vorübergehend und nur geringe Beträge ausgeben. Das Budgetrecht – die nötige Zustimmung zum Haushalt – ist ein zentrales Recht des Parlaments. Neben dem Bundeshaushalt haben die Bundesländer, sowie die Städte und Gemeinden eigene Etats. 2022 wird der Haushalt des Bundes wohl 458 Milliarden Euro betragen. Das sind gut elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts, also der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes.
Was ist mit Kernhaushalt gemeint?
Der Bundeshaushalt gilt für ein Jahr, im aktuellen Fall für 2022. Er wird auch als „Kernhaushalt” bezeichnet. Daneben gibt es aber weitere Einnahme- und Ausgabeposten, die nicht nur für ein Jahr, sondern für mehrere Jahre zur Verfügung stehen. Bei diesen „Sondervermögen des Bundes handelt es sich um abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit eigener Wirtschaftsführung”, heißt es in der Bundeshaushaltsordnung. Ein Beispiel aus der Vergangenheit ist der Finanzmarkt-Stabilisierungsfonds zur Bewältigung der Finanzkrise ab 2008. Jetzt will die Bundesregierung das „Sondervermögen Bundeswehr” einrichten. Derartige Ausgaben kommen zum Kernhaushalt hinzu. In diesem Sinne ist „Kernhaushalt” auch ein taktischer Begriff: Mit ihm will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) deutlich machen, dass er sich alle Mühe gibt die Neuverschuldung in diesem Jahr nicht über die 100 Milliarden Euro steigen zu lassen, auf die er sich schon vor geraumer Zeit festgelegt hat. Eigentlich jedoch
muss man die Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr zum Kernhaushalt hinzurechnen – die Schulden ebenso.
Was ist ein Sondervermögen?
Ein Sondervermögen einzurichten, bietet zwei entscheidende Vorteile: Für einen bestimmten Zweck kann die Regierung damit Rücklagen bilden, die nicht am Ende eines Haushaltsjahres oder einer Legislaturperiode verfallen. Außerdem können Sondervermögen über zusätzliche Kredite finanziert werden, die nicht in die Schuldenbremse hineinrechnen. So will es die Regierung nun beim Nebenhaushalt für die Bundeswehr organisieren. Die 100 Milliarden sollen in den kommenden Jahren zusätzlich zum normalen Verteidigungsetat die bessere Ausrüstung der Soldaten finanzieren.
Was ist ein Ergänzungshaushalt?
Dieser Begriff bedeutet, dass die Bundesregierung bestimmte für dieses Jahr nötige Ausgaben jetzt noch nicht abschätzen kann – beispielsweise die Entlastung für die höheren Energiekosten, die die Privathaushalte und Firmen erhalten sollen. Darüber verhandeln SPD, Grüne und FDP augenblicklich. Wenn die Regierung im April klarer sieht, baut sie die zusätzlichen Posten in ihren Haushaltsentwurf ein, wodurch dessen Volumen und die Neuverschuldung steigen. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass Finanzminister Lindner die angepeilte Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro reißen wird.
Darf der Staat trotz Schuldenbremse Schulden machen?
Die Schuldenbremse im Grundgesetz verbietet neue Kredite nicht, sie begrenzt sie nur stark. Normalerweise darf sich der Bund mit 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr zusätzlich verschulden – das wären in diesem Jahr etwa zehn Milliarden Euro, nicht 100 plus x. Die höhere Nettokreditaufnahme ist jedoch möglich, weil die Schuldenbremse eine Ausnahme für Notfälle vorsieht. Für 2020, 2021 und 2022 gilt diese Ausnahme wegen der Corona-Pandemie. Die Ampel nutzt die Ausnahme nun aber auch wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine. 2023 wollen SPD, Grüne und FDP die Schuldenbremse wieder einhalten. Sie planen deshalb mit einer Neuverschuldung von nur 7,5 Milliarden Euro. Ob dieses Ziel erreichbar ist, wird sich zeigen.
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