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Deutsches Lieferkettengesetz: Endlich Bewegung

Mit der Konferenz der Bundesregierung am Freitag wird klar: Das deutsche Lieferkettengesetz kommt. Weltweite Verpflichtungen fehlen aber weiterhin.
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales. (Foto: photothek.net)
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales. (Foto: photothek.net)

Mit der Konferenz über „nachhaltige Wertschöpfungsketten”, die am Freitag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) initiiert wurde, rückt ein deutsches Lieferkettengesetz in greifbare Nähe. Seit dem Beginn der neuen Globalisierung in den 1980er Jahren laufen die Versuche, internationale Verpflichtungen für Unternehmen zu etablieren. Die weltweit agierenden Konzerne sollen überall die sozialen und ökologischen Menschenrechte ihrer Beschäftigten und Anwohner anerkennen und schützen.

Dabei geht es um ein neues internationales Abkommen zum Schutz der Menschenrechte in der Wirtschaft – quasi ein globales Lieferkettengesetz. Dieses wäre vergleichbar mit dem Paris-Abkommen zum Klimaschutz von 2015. Würde ein solcher Vertrag im Rahmen der Vereinten Nationen abgeschlossen, müssten die Unterzeichner-Staaten durchsetzen, dass sich die nationalen Unternehmen bei ihren weltweiten Geschäften verbindlich daran halten.

Deutsches Lieferkettengesetz bringt verbindliche Verpflichtungen

Im Entwurf des UN-Vertrages ist zum Beispiel von der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten die Rede. Die Unternehmen müssten also garantieren, dass ihre Arbeitnehmer Gewerkschaften beitreten dürfen. Genannt wird unter anderem auch das Recht auf eine „sichere, gesunde und saubere Umwelt”.

Diese und ähnliche Standards für Unternehmen kennt das internationale Recht zwar bereits heute. Doch sind sie nicht verbindlich. So haben die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte nur den Charakter von Empfehlungen, die im Ernstfall juristisch schwer durchsetzbar sind. Anders sieht es beim deutschen Lieferkettengesetz aus, das ab 2023 verbindlich für bestimmte Unternehmen gilt. Auch das kommende europäische Lieferkettengesetz wird die Firmen verpflichten.

Deutsches Lieferkettengesetz: Der Wind hat sich gedreht

Weltweit fehlt ein solcher harter Rechtsrahmen dagegen noch. Den Weg dorthin starteten 2014 Ecuador und Südafrika mit Vorschlägen für ein Abkommen. Die Bundesregierung und Europäische Union hielten sich jedoch aus dem Prozess heraus. Eine Ursache lag in den politischen Konstellationen, etwa der großen Koalition in Berlin. Wie viele Politiker von CDU und CSU lehnten auch große Unternehmensverbände neue Verpflichtungen für ihre Mitglieder ab.

Mittlerweile hat sich der Wind aber gedreht – zu sehen etwa an der Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetzes. „Wir brauchen dringend klare internationale Standards”, sagte Arbeitsminister Heil zum Auftakt der Konferenz im Rahmen der deutschen Präsidentschaft der größten Wirtschaftsnationen (G7-Gruppe). Dies funktioniere nur mit „mehr Verbindlichkeit. Deshalb wünsche ich mir ein klares Votum der G7.” Wieviele Staaten bereit sind mitzumachen, ist aber noch nicht klar.

Lesen Sie auch: Das Texilbündnis franst aus (14.12.2021)

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