Aktuell sind im neuen Lobbyregister des Deutschen Bundestags erst einige wenige Einträge verzeichnet. Bis März soll sich das aber ändern, dann sollen sich in der öffentlich einsehbaren Liste all jene Interessensvertreter eintragen, die sich in die Gesetzgebung einmischen. Damit wird erstmals öffentlich, wer sich wofür einsetzt, wer Regierungsbeamte oder Parlamentarier in seinem Sinne beeinflussen will.
Für die Organisation Lobbycontrol ist das Gesetz ein großer Fortschritt. Damit werde es deutlich mehr Transparenz über den Einfluss auf den Gesetzgeber geben. Trotzdem stehen die ersten Nachbesserungen schon auf dem Arbeitsplan der Ampelkoalition. Sie will die Regeln noch einmal deutlich verschärfen.
Anzahl der Lobbyisten aktuell unbekannt
Wie viele Lobbyisten sich in Berlin tummeln, ist bisher nicht genau bekannt. Rund um das Reichstagsgebäude finden sich viele Büros von Anwaltskanzleien, Verbänden, Vereinen oder Fachgemeinschaften. Hier residieren die Leute, die sich um Kontakte zu Bundestag und Bundesregierung bemühen. Große Unternehmen haben in der Regel eigene Verbindungsbüros, für die Branchen sind Verbände aktiv. Aber zur Lobbywelt gehören auch Umweltschutzorganisationen, Sozialverbände und Gewerkschaften. Derzeit sind über 2.200 Personen oder Organisationen beim Bundestag akkreditiert. Experten rechnen mit weitaus mehr Pflichteinträgen in das neue Register.
Was bisher im Verborgenen blieb, soll nun für alle sichtbar werden. Die Lobbyisten müssen sich mit einer Reihe von Informationen im Lobbyregister des Bundestags registrieren. Sie müssen Auskunft zu ihrer Person geben, ihre Tätigkeiten und Interessengebiete offenlegen, Auftraggeber und finanzielle wie personelle Ausstattung nennen. So lässt sich zumindest erst einmal erkennen, wer mit welchem Aufwand Einfluss geltend machen will. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden bestraft, bis zu 50.000 Euro beträgt das Bußgeld. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regelung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Kirchen oder Kommunalverbände.
Neuer Kodex, Regeln zur Kontaktaufnahme in den Ministerien
Zudem müssen sich die Lobbyisten an einen Kodex halten. Darin sind zum Beispiel Regeln für die Kontaktaufnahme mit Politikern geregelt. Sie müssen sich zudem zu Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit verpflichten. Verboten sind Vergütungen der Lobbyisten, die an den Erfolg ihrer Einflussnahme gebunden sind. Verstöße gegen den Kodex werden öffentlich im Register genannt.
Die Lobbyisten sind nicht nur im Parlament aktiv. Da die meisten Gesetzentwürfe in den Ministerien verfasst werden, sind deren Beamte eine wichtige Zielgruppe für sie. Auch hier wird es transparenter zugehen. Denn Kontakte zu Beschäftigten in den einzelnen Regierungsressorts müssen ab der Ebene der Unterabteilungsleiter offengelegt werden.
Organisationen wie Lobbycontrol oder Transparancy International geht das Register trotz aller Fortschritte noch nicht weit genug. Die Koalition hat auch schon weitere Verschärfungen angekündigt. Ihr Vertrag sieht die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks” vor. Im Beiwerk zu neuen Gesetzen muss dann angegeben werden, wer darauf Einfluss genommen hat. Auch will die Ampel die Meldepflicht für Kontakte in die Ministerien ausweiten und schon ab der Ebene von Fachreferenten Meldungen vorschreiben.
Lange Zeit hat sich der Bundestag mit mehr Transparenz schwer getan. Dabei gab es immer wieder Vorwürfe, dass einzelne Lobbygruppen enormen Einfluss ausüben, etwa die Autoindustrie, die zu Treffen ins Kanzleramt geladen wurde, oder der Nahrungsmittelkonzern Nestlè bei einem Treffen mit der früheren Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner.
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