Die künftige Bundesregierung will die Umsetzung des Deutschlandtaktes beschleunigen. Dazu soll der Ausbau des Schienennetzes entschlossen vorangetrieben werden. Das sieht der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen vor. Um bei wichtigen Vorhaben zügig voranzukommen, will die Ampelkoalition die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Begründet wird dies vor allem mit dem Klimaschutz.
Bei besonders wichtigen Vorhaben soll der Bund laut dem Koalitionsvertrag künftig kurze Fristen zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorsehen. Bei großen und besonders bedeutsamen Infrastrukturvorhaben, darunter auch Bahnstrecken, soll auch das umstrittene Instrument der Legalplanung eingesetzt werden.
Koalitionsvertrag: Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim, München ausbauen
Als besonders bedeutsam stuft die Ampelkoalition systemrelevante Stromtrassen, Brücken und Bahnstrecken ein. An dieser Stelle wird der Koalitionsvertrag sehr konkret. Er benennt, welche Schienenprojekte als erste angepackt werden sollen. Dabei handelt es sich um Bahnstrecken aus dem Deutschlandtakt.
Begonnen werden soll mit dem Aus- respektive Neubau folgender Bahnstrecken:
- Hamm-Hannover-Berlin
- Korridor Mittelrhein (Köln-Frankfurt-Karlsruhe)
- Hanau-Würzburg
- Fulda-Erfurt
- München-Kiefersfelden-Grenze Deutschland/Österreich
- Karlsruhe-Basel
- Dreieck Bremen-Hamburg-Hannover (Optimiertes Alpha E+)
- Hof-Regensburg (Ostkorridor Süd)
- Nürnberg-Reichenbach/Grenze Deutschland/Tschechien,
- die Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim und München
Mit dem Ausbau dieser Strecken und Knoten könnten bedeutende Engpässe im deutschen Schienenverkehrsnetz behoben werden. Außerdem werden die Verbindungen nach Tschechien und Österreich verbessert. Durch den Ausbau des Korridors Mittelrhein würde Deutschland seinen Beitrag für einen besseren Güterverkehr von Rotterdam nach Genua leisten. Die Schweiz hat mit dem Bau des Gotthard-Basistunnels ihren Teil dazu längst vollendet. Auch Italien ist fertig. Derzeit scheitert das Projekt an Deutschland.
Am Deutschlandtakt wird seit rund zwölf Jahren gearbeitet. Das Ziel ist ein bundesweit abgestimmter Eisenbahnverkehr. Die Züge fahren zum Beispiel jede halbe Stunde in die Bahnhöfe ein und wieder aus. Dadurch können die Reisenden direkt umsteigen. So verkürzen sich die Reisezeiten. Um diesen abgestimmten Verkehr erreichen zu können, müssen das Schienennetz optimiert und Fahrzeiten auf bestimmten Strecken verkürzt werden. Mit der Strecke München-Lindau-Zürich wurde Ende vergangenen Jahres ein erstes Teilprojekt des Deutschlandtakts vollendet.
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Ampelkoalition will das umstrittene Instrument der Legalplanung nutzen
Unter anderem das umstrittene Instrument der Legalplanung soll die Umsetzung des Deutschlandtakts nun weiter beschleunigen. Legalplanung bedeutet, dass nicht mehr die Verwaltung die Planfeststellung übernimmt, sondern dass der Gesetzgeber per Gesetz festlegt, was gebaut wird. Dadurch können langwierige Verwaltungsakte verkürzt werden.
Die Legalplanung ist kein neues Instrument. Sie wurde zum Beispiel im Zuge der deutschen Wiedervereinigung angewendet. Das Ziel war damals, möglichst schnell funktionierende Verkehrsverbindungen zwischen Ost- und Westdeutschland aufzubauen. Unter anderem wurde die Südumfahrung der Stadt Stendal per Legalplanung umgesetzt. Mit dem Verweis auf die besondere Eile des Aufbaus dieser ICE-Trasse brachte die Bundesregierung das dazugehörige Gesetz am 21. Oktober 1992 in den Bundestag ein.
Das Vorhaben landete prompt vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Land Hessen beklagte einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung, weil die Legislative Aufgaben der Exekutive an sich gerissen habe. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1996, dass staatliche Planung weder eindeutig der Legislative noch eindeutig der Exekutive zugeordnet werden könne. Es hält die Legalplanung für angemessen, wenn die schnelle Verwirklichung eines Vorhabens von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl ist.
Infrastrukturprojekte: Ausnahmen vom Naturschutzgesetz sollen leichter werden
Genau diese Bedeutung des Gemeinwohls will die Ampelkoalition per Gesetz festhalten. “Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit”, heißt es im Koalitionsvertrag. “Dies werden wir gesetzlich festschreiben.”
Außerdem soll festgestellt werden, dass bei solchen Infrastrukturprojekten unter bestimmten Voraussetzungen automatisch davon ausgegangen werden könne, dass die Voraussetzungen für Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz vorliegen würden.
Bundesverwaltungsgericht soll für Rechtsschutz sorgen
Die Ampelkoalition betont in ihrem Koalitionsvertrag aber, dass trotz der geplanten Änderung der Rechtsschutz und die Effektivität des Umweltrechts sichergestellt werden sollen. Gewährleisten soll dies der Zugang zum Bundesverwaltungsgericht. Außerdem soll die Öffentlichkeit nicht nur frühestmöglich in Projekte eingebunden werden, es soll auch eine Mitwirkungspflicht für Betroffene und Umweltverbände geben. Wer bei Einwendungen Fristen versäumt, soll allerdings nicht mehr gehört werden (materielle Präklusion).
Um Deutschland zügig zu modernisieren, so der Koalitionsvertrag, seien schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzungen. Die Verfahrensdauer solle mindestens halbiert werden. “Wir wollen klarstellen”, heißt es im Koalitionsvertrag, “dass wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden können, indem bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung nur noch neu Betroffene zu beteiligen und Einwendungen nur mehr gegen Planänderungen zulässig sind”.
Noch im ersten Jahr der Regierung sollen alle dafür notwendigen Entscheidungen umgesetzt werden.
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