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EU will Regeln für Lieferketten verschärfen

Die EU hat ihren Entwurf zum Lieferkettengesetz vorgelegt. Der Entwurf ist strenger als deutsche Gesetze und könnte hierzulande Anpassungen bedeuten.
Das Lieferkettengesetz soll unter anderem fairen Lohn und Gewerkschaften ermöglichen. (Foto: Jeff Ackley)
Das Lieferkettengesetz soll unter anderem fairen Lohn und Gewerkschaften ermöglichen. (Foto: Jeff Ackley)

Rund 13.000 größere Unternehmen der Europäischen Union müssen künftig die sozialen und ökologischen Menschenrechte bei ihren weltweiten Lieferanten gewährleisten. Dazu will die EU-Kommission sie mit einem Lieferkettengesetz verpflichten.

Laut dem Entwurf geht die EU-Regulierung zur „nachhaltigen Unternehmensführung” über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Wenn die Richtlinie in Kraft tritt, müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht übertragen. Die Vorschriften gelten dann auch für viele Firmen aus anderen Staaten, die in der EU tätig sind.

Zu den geschützten Menschenrechten gehören beispielsweise die Rechte von Arbeitern in Asien, Afrika und Lateinamerika auf fairen Lohn und Zusammenschluss in Gewerkschaften. Die hiesigen Firmen sollen zudem darauf achten, dass ihre Zulieferer keinen Landraub betreiben oder Flüsse im Umkreis von Bergwerken vergiften.

Deutschland müsste Gesetze verschärfen

Die EU-Kommission will festlegen, dass die Regeln für die europäischen Unternehmen verpflichtend sind, die mehr als 500 Leute beschäftigen und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften. Das soll auch gelten für Firmen von außerhalb der EU, die in Europa mehr als 150 Millionen Umsatz machen. Das deutsche Lieferkettengesetz erfasst dagegen ab 2023 Firmen mit mehr als 3.000, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Kommt der EU-Entwurf so durch, würde Deutschland sein Gesetz also verschärfen müssen.

Kleinere Betriebe über 250 Leute und 40 Millionen Umsatz fallen nur dann unter die EU-Richtlinie, wenn sie die Hälfte ihrer Geschäfte in sogenannten Hochrisiko-Branchen abwickeln. Dazu zählen die Textilindustrie, Landwirtschaft, Förderung und Verarbeitung von Mineralien und Metallen. Auch in diesen Fällen müssen sie aber wohl weniger Pflichten erfüllen als große Unternehmen. Außerdem erhalten die kleineren eine längere Übergangszeit von fünf Jahren. Kleine Betriebe unter 250 Leuten würden damit nicht erfasst. „99 Prozent” der europäischen Wirtschaft blieben außen vor, kommentierte Anna Cavazzini, grüne Abgeordnete im EU-Parlament.

Lieferkettengesetz der EU:„Schlupfloch” in der Gesetzgebung

Die von der Richtlinie erfassten Unternehmen sind prinzipiell für ihre komplette Lieferkette verantwortlich – in der Textilindustrie beispielsweise über die Nähereien und Färbereien bis zum Anbau der Baumwolle. Kakao- und Kaffeeverarbeiter müssen sich darum kümmern, dass in Westafrika keine Kinder auf den Plantagen arbeiten. Wobei es eine Einschränkung gibt: Hiesige Firmen sind nur verantwortlich für die Lieferanten, zu denen sie „etablierte Geschäftsbeziehungen” pflegen. Cavazzini befürchtet hier ein „Schlupfloch”. Sie kritisiert weiterhin, dass der Finanzsektor weniger Verpflichtungen erfüllen müsse.

Lesen Sie auch: Kakao aus dem Labor: Wie die neue Schokolade entsteht (29.4.2022)

Eine Haftungsregelung gibt es in der Richtlinie ebenfalls. Das heißt, geschädigte Zulieferbeschäftigte könnten die europäischen Unternehmen vor hiesigen Gerichten auf Schadensersatz verklagen. Auch an diesem Punkt dürfte die EU-Richtlinie weitergehen, als das deutsche Gesetz.

Der CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber kritisierte: „Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich europäische Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen Regionen dieser Welt zurückziehen.” Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie forderte, dass sich die EU-Regelung nur auf direkte Vertragspartner von Unternehmen beschränkt. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, kommen nun die Verhandlungen der Kommission mit dem EU-Parlament und dem Rat.

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