Das Bundeskabinett hat die Ausweitung des Zuschusses zu den Wohnkosten ab dem kommenden Jahr beschlossen. Heizkosten werden nun berücksichtigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohngeld.
Ist Wohngeld eine Sozialleistung?
Mit dem Zuschuss zu den Wohnkosten unterstützt der Staat Menschen mit geringen Einkommen. Das betrifft nicht nur Mieter. Auch die Besitzer eines Hauses oder einer Wohnungen können Wohngeld beziehen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ausgenommen sind Haushalte, die andere Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder Bafög erhalten, weil in diesen Leistungen die Wohnkosten bereits enthalten sind?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Derzeit erhalten 600.000 Haushalte in Deutschland durchschnittlich ein Wohngeld von 177 Euro im Monat. Wenn Bundestag und Bundesrat die Reform wie geplant beschließen, steigt der durchschnittliche Zahlbetrag auf 370 Euro monatlich an. Der Zuschuss ist nicht für alle Berechtigten gleich hoch. Die Höhe hängt von den individuellen Umständen ab, also beispielsweise vom Einkommen, der Miethöhe oder dem Wohnort. Einen Richtwert kann der Wohngeldrechner geben.
Stimmt es, dass bald mehr Haushalte Wohngeld bekommen können?
Das ist ein Ziel der Reform. Die Bundesregierung rechnet mit 1,4 Millionen Haushalten, die den Zuschuss neu oder wieder bekommen könnten. Bauministerin Clara Geywitz will das Wohngeld zum Beispiel an Empfänger des Mindestlohnes oder Rentner mit Bezügen in dieser Höhe zahlen.
Warum kommt es zu dieser Ausweitung?
Bisher werden die Kosten für die Heizung oder warmes Wasser beim Wohngeld nicht berücksichtigt. Auch die durch energetische Sanierungen steigenden Mieten finden darin noch keinen Wiederhall. Das will die Bauministerin ändern, da die Belastung durch Wohnkosten für viele Mieter bereits zu hoch ist. In manchen Fällen verzehren sie die Hälfte des Familieneinkommens. „Auf diese Weise soll im Durchschnitt über alle Haushalte eine finanzielle Mehrbelastung der einkommensschwächeren Haushalte verhindert werden”, heißt es im Gesetzentwurf.
Wie kommt man an das Wohngeld?
Die Leistung muss beantragt werden. Zuständig dafür sind die Wohngeldämter der Kommunen. Auf einem mehrseitigen Antrag erfragt die Behörde alle wesentlichen persönlichen Daten, etwa zu Haushaltsmitgliedern, dem Einkommen und der Miete. Dazu müssen Nachweise vorgelegt werden, die insbesondere die Angaben zum Einkommen und zur Miete belegen. Danach heißt es warten. In vielen Kommunen sind die Wohngeldstellen so überlastet, dass es zu langen Bearbeitungszeiträumen kommen kann. Aber der Antrag gilt ab dem Tag, an dem er abgegeben wird.
Ist die Wohngeld-Reform schon in trockenen Tüchern?
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Insbesondere aus den Reihen der Länder gibt es Kritik. Denn das erhöhte Wohngeld kostet den Staat drei Milliarden Euro im Jahr. Die Bundesregierung will, dass sich Bund und Länder die Kosten je zur Hälfte teilen. Die Länder wollen, dass der Bund sie alleine trägt. An der Notwendigkeit einer Reform gibt es allerdings keine nennenswerten Zweifel.
Was sagt der Mieterbund zu den Änderungen?
Die Mieterschützer sind über die Erhöhung des Wohngelds zwar erfreut. Doch reicht die Entlastung der Mieter ihrer Meinung nach nicht aus. Inzwischen würde jeder zweite Haushalt in angespannten städtischen Wohnlagen unter zu hohen Wohnkosten leiden, schätzt der Verband. „Die Reform des Wohngeldes muss daher dringend von einer Reform des Mietpreisrechts hin zu einem effektiven Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer höher steigenden Mieten begleitet werden”, fordert Mieterbund-Chef Lukas Siebenkotten.
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