Die Rohre der umstrittenen Pipeline Nord Stream 2 liegen nun zwar fertig auf dem Boden der Ostsee. Doch es fehlen noch einige juristische Schritte, bis Gas von Russland nach Deutschland strömen kann. Die Gegner und Gegnerinnen des Projekts geben deshalb nicht auf. „Bei der Erteilung der Genehmigungen kann nur von einem schnellen Durchwinken gewarnt werden”, sagte etwa Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Das muss mehr als korrekt erfolgen und dafür braucht man auch Zeit, damit die Entscheidungen nicht anschließend von Gerichten oder der EU-Kommission kassiert werden.”
Die russische und deutsche Regierung haben das fast zehn Milliarden Euro teure Projekt gegen die EU, USA, Polen und die Ukraine durchgedrückt. Der russische Staatskonzern Gazprom will noch dieses Jahr Erdgas durch die neue Röhre nach Westen schicken.
Der Versuch, EU-Gasrichtlinien zu umgehen
Krischer befürchtet, „dass die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium zeitnah Genehmigungen erteilen wollen, damit eine neue Bundesregierung keinen Einfluss mehr nehmen kann.” Dann lasse sich die Pipeline nicht mehr verhindern „oder nur noch mit großen Schadensersatzforderungen”, so Krischer. Die Grünen versuchen, die Inbetriebnahme hinauszuschieben, bis sie nach der Bundestagswahl am 26. September möglicherweise selbst in der Regierung sitzen.
In der aktuellen Auseinandersetzung geht es unter anderem um den Antrag, den die Nord Stream 2 AG bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat. Die von Gazprom gesteuerte Gesellschaft will sich als „unabhängiger Transportnetzbetreiber” zertifizieren lassen. Das kann man als Versuch interpretieren, die EU-Gasrichtlinie zu umgehen. Laut der EU-Richtlinie dürfen der Betrieb der Röhren und der Verkauf des Gases nicht in einer Hand liegen. Bei Gazprom ist das faktisch jedoch der Fall. Eine erfolgreiche Zertifizierung als „unabhängiger Netzbetreiber” könnte einen juristischen Ausweg darstellen.
Um Betrieb und Lieferung zu trennen, versucht die russische Regierung eventuell einen zusätzlichen Schachzug. Neben Gazprom wolle vielleicht auch das Energieunternehmen Rosneft Gas durch die Röhre nach Deutschland schicken, berichtete die russische Nachrichtenagentur Interfax.
Die ukrainische Energieversorgung ist gefährdet
Im Zertifizierungsverfahren müssen Netzagentur und das vorgesetzte Bundeswirtschaftsministerium auch prüfen, ob die Pipeline die Energiesicherheit von Vertragspartnern der EU wie der Ukraine gefährdet. Der Staat erhält möglicherweise weniger Gas und auch weniger Geld als Durchleitungsgebühr von Russland, wenn die Energie direkt nach Deutschland fließt. Als gewissen Ausgleich sagte die Bundesregierung der Ukraine in Absprache mit den USA finanzielle Hilfen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu. „Die Bundesnetzagentur muss nun die Frage beantworten, ob diese eher längerfristige Transformation die kurzfristige Energiesicherheit der Ukraine wirklich gewährleistet”, sagte Cornelia Ziehm, die als Rechtsanwältin in Kooperation mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Baugenehmigung für die Pipeline beklagt. Dieser Punkt bietet grundsätzlich einen Hebel, um die Zulassung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens zu versagen.
Insgesamt drei laufende Verfahren gegen den Pipeline-Bau
Die Bundesnetzagentur kann sich jetzt, wenn sie will, vier Monate Zeit lassen, um den Entwurf ihrer Entscheidung zu erarbeiten. „Der Beschlussentwurf ist anschließend der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorzulegen”, schreibt die Agentur. Sie müsse „der Stellungnahme der EU-Kommission so weit wie möglich Rechnung tragen”. Bis zur endgültigen Entscheidung im Zertifizierungsverfahren könne es Mai 2022 werden, vermutet der Schweizer Informationsdienst Energate. Die Experten spekulieren allerdings, ob Gazprom die Leitung nicht vorher in Betrieb nimmt, um Fakten zu schaffen, und die dann fällige Geldbuße einfach zahlt.
Von diesem Verfahren abgesehen, betreibt die DUH zwei Klagen. Einerseits greift die Organisation die Bau- und Betriebsgenehmigung des Bergamtes Stralsund für Nord Stream 2 an, weil klimaschädliche Methan-Emissionen bei der Förderung des Erdgases in Russland nicht berücksichtigt worden seien. „Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald ist für den 16. November angesetzt”, teilte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit. Ein ähnliches Verfahren läuft beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie. Hier will die DUH in dieser Woche Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrages einreichen.
Das Pipeline-Projekt Nord Stream 2
Die in der Schweiz ansässige Projektgesellschaft Nord Stream 2 gehört dem russischen Energieriesen Gazprom. An der Finanzierung beteiligt sind außerdem die Energie-Unternehmen Uniper (Düsseldorf), Wintershall Dea (Kassel), Engie (Frankreich), OMV (Österreich) und Shell (Niederlande). Die Gesamtkosten sollen etwa 9,5 Milliarden Euro betragen. Gazprom zahlt die eine Hälfte, die andere die europäischen Partner.
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