Der Bundesrechnungshof moniert eine Vielzahl von Misständen bei der Kontrolle der Deutschen Bahn durch das Bundesverkehrsministerium. Die Missstände reichten von Interessenkonflikten bei Aufsichtsratsmitgliedern über die Zurückhaltung von Gewinnen bis zum nachlässigen Umfang mit Steuergeldern, heißt es im Jahresbericht der obersten Rechnungsprüfer.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und verschiedene Bundesbedienstete sind oder waren laut dem Bundesrechnungshof mehrfach auch Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Bahn AG. Dadurch habe das Bundesverkehrsministerium in Kauf genommen, dass die Abgeordneten einerseits die Interessen der Steuerzahler als Geldgeber der Bahn vertreten mussten, auf der anderen Seite die Interessen der Bahn als Empfänger von Bundesmitteln.
Auch bei der Frage, wie der Wettbewerb zwischen der Deutschen Bahn und anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt werde, seien Interessenkonflikte entstanden. Dabei sei es Pflicht des Bundes, genau solche zu vermeiden. Auch die Deutsche Bahn und ihre Gremien hätten nicht für die nötige Transparenz gesorgt
Finanzierung des Schienennetzes: Bundesrechnungshof sieht “schwerwiegende Mängel”
Moniert wird vom Bundesrechnungshof auch der Umgang mit Geldern für den Ausbau des Schienennetzes (siehe dazu auch: Zweckentfremdung von Geldern für Gleisanschlüsse). Obwohl das Schienennetz von der DB Netz, einer Tocher der Deutschen Bahn, gebaut, unterhalten und betrieben wird, investiert der Bund jedes Jahr viele Milliarden Euro in den Erhalt und die Verbesserung des Schienennetzes. In den Jahren 2020 bis 2029 sollen laut dem Bundesrechnungshof ingesamt bis zu 58 Milliarden Euro fließen.
Der Bundesrechnungshof attestiert dem Finanzierungssystem “schwerwiegende Mängel”. Nicht zum ersten Mal. Es geht um mangelhafte Steuerung und Kontrolle durch das Bundesverkehrsministerium, Fehlanreize und Unwirtschaftlichkeit.
Konkret halte die Bahn Gewinne ihrer Eisenbahninfrastrukturunternehmen zurück statt sie dem Eigentümer Bund vollständig als Dividende auszuzahlen, so der Bundesrechnungshof. Dazu sei sie vertraglich verpflichtet.
“Da dieses Geld eigentlich für Ersatzinvestitionen vorgesehen ist, fehlt der hohe Millionenbetrag für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes.” der Bundesrechnungshof drängt darauf, dass das Bundesverkehrsministerium die Gewinne nachfordert. Die Ampelkoalition plant inzwischen, das Netz zu einer gemeinnützigen Sparte der Bahn zu machen.
Bundesrechnungshof: Investitionen in Rangierbahnhöfe außer Kontrolle
Unzufrieden sind die Rechnungsprüfer auch mit Investitionen in Rangierbahnhöfe. Demnach sollten ursprünglich für 495 Millionen Euro in Rangierbahnhöfen die Steuerungstechnik, Weichen und Rangiergleise ergänzt, geändert oder erneuert werden. Weil das Bundesverkehrsministerium seine Kontrollfunktion vernachlässigt habe, habe sich das Programm um elf Jahre verlängert.
Die Ausgaben sind laut dem Bundesrechnungshof bisher um fast 150 Millionen Euro höher ausgefallen als geplant und mit einem zusätzlichen dreistelligen Millionenbetrag sei zu rechnen. Damit wäre das Budget um rund 50 Prozent überzogen worden. Trotz der Kostenexplosion, sei das einzig messbare Ziel, nämlich die Leistungsfähigkeit von Rangierbahnhöfen zu steigern, um bis zu 29 Prozent verfehlt worden, so die Rechnungsprüfer.
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Bundesrechnungshof: Verkehrsministerium muss Gelder zurückfordern
Schließlich moniert der Bundesrechnungshof auch noch den Umgang des Bundesverkehrsministerium mit der Rückforderung von unwirtschaftlich eingesetzten Bundesmitteln für das Schienennetz. Seit Jahren unterlasse es dieses, die wirtschaftliche Verwendung der Bundesmittel für den Erhalt des Schienennetzes zu kontrollieren. “Damit verzichtet es von vorneherein auf mögliche Rückforderungen, sodass ein unwirtschaftlicher Einsatz dieser Mittel ohne Folgen bleibt”, kritisiert der Bundesrechnungshof.
Bei allen geprüften Schienenbaumaßnahmen – sieben Brücken und ein Tunnel – haben die Rechnungsprüfer nach eigenen Angaben mangelhafte Planungen und Ausführungen festgestellt. Dabei habe es sogar konkrete Hinweise “auf grob fahrlässiges Handeln der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und unwirtschaftliches Handeln, das Mehrausgaben in Millionenhöhe verursachte” gebeben. “Das BMVI muss nun endlich für Abhilfe sorgen.”