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Deutscher Bundestag: Was ist der Petitionsausschuss?

Obmann Andreas Mattfeldt erklärt im Interview, wie der Petitionsausschuss des Bundestages funktioniert und welche Themen gerade wichtig sind.
Deutscher Bundestag: Was ist der Petitionsausschuss und was leistet er für die Menschen? (Foto: Simone M. Neumann)
Deutscher Bundestag: Was ist der Petitionsausschuss und was leistet er für die Menschen? (Foto: Simone M. Neumann)

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist der Seismograph des Parlaments. Er zeigt den Abgeordente, welche Auswirkungen beschlossene Gesetze in der Bevölkerung haben. CDU-Obmann Andreas Mattfeldt schätzt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung an politischen Prozessen ist. Im Interview spricht er darüber, wie der Petitionsausschuss funktioniert und welche Themen gerade besonders wichtig sind.

Herr Mattfeldt, Sie sind seit 13 Jahren Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Was bewegt die Bürgerinnen und Bürger gerade am meisten?

Aktuell brennt den Menschen Wladimir Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine unter den Nägeln. Da gehen bei uns zahlreiche Petitionen ein. Zuvor waren es welche, die die Corona-Maßnahmen betrafen. Da haben wir gemerkt, dass es eine große Unzufriedenheit bezüglich der Maßnahmen des Staates gegen die Pandemie gab.

Über Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt, 52, ist Abgeordneter der CDU für Osterholz-Verden. Er ist Obmann der Unionsfraktion im Petitionsausschuss des Bundestages.

Was unterscheidet den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Plattformen wie Openpetition und change.org?

Die genannten Portale – es gibt auch noch weitere – arbeiten politisch motiviert. Es geht da um die medienwirksame Darstellung von Fragen und Problemen. Aber diese Petitionen erreichen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht, weshalb auch nichts verändert werden kann. Deshalb werbe ich dafür: Wer ein reales Anliegen hat, soll bitte nicht dort aufspringen, sondern eine Petition an den Bundestag richten. Das geht ganz einfach online oder per Post.

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt Petitionen unabhängig von der Stimmenzahl

Wer binnen vier Wochen 50.000 Unterstützer für eine Petition gewinnt, hat das Recht auf eine öffentliche Sitzung – und Erörterung – der Petition. Was passiert, wenn alle alles erörtert haben?

Eins vorweg: Es ist uns Abgeordneten vollkommen egal, ob das eine Petition mit 50.000 Mitzeichnenden ist oder von einer Einzelperson. Jede Petition wird mit der gleichen Aufmerksamkeit behandelt. Nach der öffentlichen Anhörung wird die Petition im nichtöffentlichen Ausschuss beraten. Und da gibt es dann Abstufungen an Voten. Manches wird den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Es kann auch sein, dass der Ausschuss sagt: Wir folgen dem Petenten nicht und schließen deshalb diese Petition ab. Es kann aber auch sein, dass wir dafür plädieren, eine Petition an die zuständigen Ministerien zu überweisen.

Haben Sie ein Beispiel?

Mich hat die Petition zu den sogenannten Sternenkindern sehr bewegt. Wenn Familien früher eine Fehlgeburt unter 500 Gramm erlitten haben, galt das – ich kann es kaum aussprechen – als Kliniksondermüll und wurde entsorgt. Wir hatten dazu eine Petition von betroffenen Eltern und sie unterstützenden Verbänden vorliegen. Die hat dazu geführt, dass heute auch Fehlgeburten unter 500 Gramm ins Personenstandsregister eingetragen werden können und die Hinterbliebenen ihr Kind bestatten können.

„Stimmungen und Haltungen können sich schnell ändern.”

Haben Sie selbst schon mal nach einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren gedacht: Na hoffentlich reicht da jemand eine Petition ein?

Selbstverständlich. Wir hatten bei uns in der Region vor einigen Jahren das Thema Erdgasförderung. Da bin ich als Abgeordneter wegen der Fracking-Problematik und möglicher Erdbeben angesprochen worden. Diesen Bürgerinitiativen habe ich geraten, mit einer Petition dem Gesetzgebungsverfahren in ihrem Sinne Nachdruck zu verleihen. Das hat übrigens geholfen.

“Diese Leute machen sich richtig Gedanken und bewegen etwas”

Mal ehrlich, wenn jemand viel Öffentlichkeit erreicht – ich nenne mal das Thema Tempo 130 in der Energiekrise -, wächst doch vermutlich auch der Druck auf Sie als Ausschussmitglied, oder?

Wenn man so lange in dem Geschäft ist wie ich, weiß man, dass Stimmungen und Haltungen sich schnell ändern können. Das beste Beispiel ist ja die derzeitige Debatte über den Krieg gegen die Ukraine. Ausgerechnet die Grünen, die aus der Friedensbewegung kommen, befürworten jetzt Kriegseinsätze und Waffenlieferungen – das hätte ich nicht für möglich gehalten. Genauso war es 2011, als die Union die Kernkraft beendet hat. Das hat natürlich immer mit den jeweiligen Stimmungen und Kräfteverhältnissen im Bund zu tun.

Was ist eigentlich das Angenehme an der Arbeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages? Letztlich geht es doch um große Unzufriedenheit.

Das sehe ich nicht so. Natürlich kann es ein Gradmesser sein, wenn ich etwa sehr viele Petitionen zur Steuergesetzgebung habe. Nehmen Sie die höhere Mehrwertsteuer auf Periodenprodukte – das war ein Problem, das viele bewegt hat und das wir als Parlament gelöst haben. Aber Sie fragen ja nach dem Schönen. Für mich ist das, dass Menschen mit ihren Ideen, ihrer Kreativität Gesetze so beeinflussen möchten, dass die Allgemeinheit daraus einen Vorteil zieht. Diese Leute machen sich richtig Gedanken und bewegen etwas. Das ist doch eine tolle Sache.

Wie funktioniert der Petitionsausschuss?

Jeder Bürger kann sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Dessen 31 Mitglieder prüfen anhand der eingegangenen Petitionen, ob Gesetze ihr beabsichtigtes Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen.

Im Jahr 2021 wurden 11.667 Petitionen eingereicht, das sind 2.647 weniger als im Vorjahr. Die meisten Petitionen, nämlich 2.876, betrafen wegen der Corona-Pandemie den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums. Den zweiten Platz belegte das Justiz-, den dritten das Innenministerium.

Drei Petitionen wurden mehr als 50.000 mal gezeichnet, fünf Eingaben wurden öffentlich beraten. Im einzelnen ging es hier um einen Bürgerrat zur Klimapolitik, um Racial Profiling, Sanktionen gegen China wegen dessen Hongkong-Politik, Maßnahmen für ein klima- und sozialverträgliches Bauen sowie um eine Gesundheitsreform für den besseren Schutz von Pflegebedürftigen.

Hat das Ganze nicht eher etwas von einer Klick-Audienz des Souveräns beim Parlament: die Bürger als Bittsteller?

So sehen wir Abgeordnete das überhaupt nicht. Wir freuen uns über jede Eingabe, jeden Klick. Denn das bedeutet: Die Menschen befassen sich mit der Politik, die wir in Berlin machen. Artikel 17 des Grundgesetzes sagt, dass sich jedermann an die Volksvertretung wenden kann. Das zeigt, welchen Stellenwert Petitionen haben. Klar, man kann nicht immer helfen. Aber schon, dass Petenten eine fachlich versierte Antwort bekommen, hilft. Zu verstehen, warum etwas so und nicht anders entschieden wurde, schafft Klarheit. Politiker trauen sich meiner Auffassung nach zu selten, zu sagen, warum Dinge nicht gehen; es soll möglichst um Machbarkeit gehen. Aber so ist Politik nicht. Und das klären und erklären wir als Petitionsausschuss.

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