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Bahnschwellen: Überprüfung der Strecken bald abgeschlossen

Die Bahn beendet Prüfung von 200.000 Bahnschwellen am Monatsende. Einschränkungen im Fahrplan wird es wohl weiterhin geben.
Die Deutsche Bahn rechnet mit einem dreistelligen Millionenbetrag für die Überprüfung der Schwellen. (Foto: DB AG/Uwe Miethe)
Die Deutsche Bahn rechnet mit einem dreistelligen Millionenbetrag für die Überprüfung der Schwellen. (Foto: DB AG/Uwe Miethe)

Die Deutsche Bahn wird mit der Überprüfung von rund 200.000 Betonschwellen im Schienennetz Ende August fertig. Die Inspektion wurde nötig, weil marode Bahnschwellen womöglich ein Zugunglück in Bayern ausgelöst haben. Vorsichtshalber hat die Bahn daraufhin alle Schwellen eines bestimmten Bautyps und Herstellers überprüft.. „Erste vorläufige Erkenntnisse aus technischen Gutachten legen nun den Verdacht nahe, dass ein Herstellerfehler vorliegt”, erklärt das Unternehmen. Die Schwellen wiesen teilweise Unregelmäßigkeiten in der Materialbeschaffenheit auf.

Bahnschwellen: “Ziel ist es, dass nahezu alle betroffenen Strecken bis Ende des Jahres wieder befahrbar sind”

Für die Fahrgäste bessert sich die Situation durch den Abschluss der Inspektion nur langsam. Derzeit gibt es an 165 Stellen im Schienennetz Einschränkungen, vor allem in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Fallen Schwellen durch Schäden auf, dürfen Züge nur langsam fahren oder Streckenabschnitte werden ganz gesperrt. Die maroden Teile werden nun nach und nach ausgetauscht. Bautermine gebe es bereits für 90 Prozent der Streckenabschnitte. Auch sei es gelungen, ausreichend neue Schwellen ankaufen zu können, teilte die Bahn mit. „Ziel ist es, dass nahezu alle betroffenen Strecken bis Ende des Jahres wieder regulär befahrbar sind”, kündigt das Unternehmen an. Zunächst werden die am stärksten befahrenen Trassen instand gesetzt, damit der Fern-, Regional- und Güterverkehr stabiler fahren kann.

Teuer wird die Sonderprüfung auf jeden Fall. Die Bahn rechnet mit Kosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags. Juristische Gutachten sollen nun klären, ob der Konzern den Hersteller des untauglichen Materials in Regress nehmen kann.

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