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Steigende Heizkosten: Wohngeld bietet Entlastung

Bei steigenden Heizkosten kann das Wohngeld entlasten. Trotz Anspruch beantragen viele Haushalte die Leistung nicht – dabei ist der Antrag nicht schwer.
Bei steigenden Heizkosten kann das Wohngeld entlasten. (Foto: Julian Hochgesang)
Bei steigenden Heizkosten kann das Wohngeld entlasten. (Foto: Julian Hochgesang)

Die steigenden Heizkosten werden für viele Haushalte mit geringen Einkommen zum Problem – das staatliche Wohngeld bietet eine kleine Entlastung. Rund 550.000 Haushalte bekommen den Zuschuss zur Miete oder zur Finanzierung des Eigenheims. Anspruch darauf hätten jedoch eine weitere Million Haushalte, glaubt der Chefredakteur des Verbraucherportals Finanztip, Hermann Josef Tenhagen und kritisiert das Antragsverfahren.

Von der Bürokratie sollte sich jedoch niemand abschrecken lassen, der auf jeden Euro angewiesen ist. Beantragen kann das Wohngeld, wer über ein eigenes Einkommen verfügt. Dazu zählt neben einem festen Job auch das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder die Rente. Auch für manche Studierenden kommt die Hilfe in Frage. Es muss zuvor allerdings ein Bafög-Antrag gestellt und abgelehnt, oder die Höchstförderungsdauer überschritten worden sein. Auch bei einem Zweitstudium kommt Wohngeld in Frage. Langzeitarbeitslose oder Rentner in der Grundsicherung sind davon allerdings ausgeschlossen. Denn in ihren Sozialleistungen sind die Wohnkosten bereits enthalten.

Drei Faktoren sind entscheidend

Ob es den Zuschuss gibt, hängt von drei Faktoren ab. Maßgeblich sind die Höhe der Miete, das Einkommen des gesamten Haushalts und die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Es sind durchaus nicht nur Mieter wohngeldberechtigt. Auch Eigentümer können es als so genannten Lastenzuschuss erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Hilfe kann hier etwas zu den Finanzierungsaufwendungen oder den Betriebskosten beitragen.

Die Höhe des Wohngelds ist individuell unterschiedlich. Auch gibt es zwischen den Kommunen verschiedene Mietobergrenzen. Ein Zweipersonenhaushalt in Berlin kann beispielsweise bis zu einem Einkommen von 1.454 Euro im Monat mit dem Zuschuss rechnen. Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedlich viel Geld. Nach Berechnungen von Finanztip erhalten die Empfänger in Bayern durchschnittlich 155 Euro im Monat, in Nordrhein-Westfalen 167 Euro. Im Internet gibt es vom Bundesinnenministerium einen Wohngeldrechner für die einzelnen Länder. Damit lässt sich erst einmal mit wenigen Daten prüfen, ob ein Antrag womöglich erfolgreich sein könnte. 

Die Anträge selbst sind umfangreich und nicht ganz leicht zu verstehen. Da wird detailliert nach den Wohnungsgegebenheiten und die finanziellen Verhältnissen gefragt. Neben diesen Angaben verlangen die Behörden auch entsprechende Nachweise, also etwa den Mietvertrag oder den Lohnnachweis. Experten raten dazu, die Anträge direkt bei der zuständigen Stelle in der Kommune abzugeben. Im persönlichen Kontakt lässt sich schnell feststellen, ob etwas fehlt und nachgereicht werden muss. Mitunter werden aber auch Online-Anträge akzeptiert. Danach dauert es in der Regel nur wenige Wochen, bis der Bescheid eintrifft. 

Heizkosten seit Jahresanfang einbezogen

Im Moment werden Forderungen laut, die Heizkosten bei der Berechnung noch stärker als  bisher zu berücksichtigen. Seit Anfang dieses Jahres werden diese schon pauschal gewährt. Bei einem Paar macht das immerhin 18,60 Euro im Monat aus, bei einer fünfköpfigen Familie sind es knapp 30 Euro. Zumindest einen kleinen Anteil der Heizkosten kann das Wohngeld also abfedern. Die Bürokratie bleibt den Empfängern erhalten. Denn der Zuschuss wird jeweils nur für ein Jahr gewährt. Es müssen also  immer wieder Folgeanträge gestellt werden.

 

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