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Infektionsschutz liegt beim Arbeitgeber

Ab dem 20. März sind Arbeitgeber für den Infektionsschutz verantwortlich. Was sich jetzt ändert – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ab Sonntag sind Arbeitgeber für den Infektionsschutz verantwortlich. (Foto: naipo.de)
Ab Sonntag sind Arbeitgeber für den Infektionsschutz verantwortlich. (Foto: naipo.de)
Ab dem 20. März liegt die Verantwortung für den Infektionsschutz bei den Arbeitgebern. Was ändert sich konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Fallen die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten nun fort?

Das ist zumindest auf dem Papier nicht der Fall. Die neue Corona-Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber dazu, entsprechend der jeweiligen Risikolage Schutzmaßnahmen vorzunehmen und ein Hygienekonzept zu erstellen. Dabei sollen die Betriebe selbst entscheiden, ob Masken, Homeoffice oder räumliche Trennung der Beschäftigten nötig sind. Auch ein Testangebot gehört zu den Basisschutzmaßnahmen. Eindeutige Kriterien wie die Inzidenzwerte gibt es dafür nicht. Die Betriebe erhalten so mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum für ihre Betriebsabläufe. Zu den Pflichten gehört auch, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Impfung während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. Die bisher geltende 3G-Regel, derzufolge nur Geimpfte, Getestete oder Genesene in den Betrieb dürfen, entfällt. Die Verordnung gilt jetzt erst einmal bis zum 25. Mai dieses Jahres.

Wie wird die regionale Infektionslage festgestellt?

Wo Corona besonders stark um sich greift, können die Behörden auch eine regional hohe Gefährdungslage feststellen und ihrerseits generell zusätzliche Schutzmaßnahmen verordnen. Aufgrund der momentan starken Zunahme von Corona-Infektionen lehnen einige Länder die nun beschlossenen Lockerungen, zu denen auch die Maßnahmen in den Betrieben gehören, ab. Auch Mediziner warnen, dass es dafür noch zu früh sei angesichts von fast 300.000 Neuinfektionen an einem Tag, dem Rekordwert dieser Woche. Allerdings wird dies im Infektionsschutzgesetz geregelt. 

Können Beschäftigte auf mehr Infektionsschutz pochen, wenn der Arbeitgeber oder Kolleginnen und Kollegen nicht genug tun wollen?

Der DGB bemängelt, dass sich um viele Arbeitgeber zu wenig um den Infektionsschutz kümmern. Wenn zum Beispiel trotz hoher Ansteckungsgefahren zu viele Beschäftige auf engem Raum arbeiten oder keine Masken tragen wollen, können sich Arbeitnehmer beschweren. Da bietet sich ein Gespräch mit dem Chef oder dem Betriebsrat als erste Anlaufstelle an. Hilft das nicht, oder gibt es keinen Ansprechpartner im Betrieb, sollten sich Betroffene entweder bei der Arbeitsschutzbehörde des Landes oder die Berufsgenossenschaft beschweren. Diese Einrichtungen setzen dann bessere Schutzmaßnahmen beim Betrieb durch. Eines ist nicht erlaubt, auch wenn die Abhilfe eines Problems dem Beschäftigten zu lange dauert: Man darf nicht einfach zuhause bleiben. Das kann im Extremfall zur Kündigung führen.

Wird ein Verstoß gegen die Regelung auch geahndet?

Generell können Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften mit einem Bußgeld geahndet werden. In Einzelfällen werden dann bis zu 25.000 Euro fällig. Allerdings bemängeln die Gewerkschaften viele Rechtsverstöße und eine viel zu geringe Kontrolldichte. Die Betriebe müssen eigentlich grundsätzlich eine Gefährdungsbegutachtung vornehmen. Laut DGB tun dies viele Unternehmen nicht. Die dafür zuständigen Länder hätten die Aufsicht teilweise ausgegliedert, zum Beispiel an Landräte oder Berufsgenossenschaften abgegeben. Das ist allerdings keine Besonderheit der Pandemie sondern des allgemeinen Arbeitsschutzes. Nur 1,5 Prozent der Betriebe erhalten im Jahr demnach Besuch von der Aufsicht.

Wie geht es mit dem Home Office weiter?

Die Pflicht zur Arbeit im Home Office entfällt am kommenden Wochenende. Es besteht zwar weiterhin die Möglichkeit zur Heimarbeit, doch kann niemand mehr dazu angehalten werden. Die Betriebe dürfen ihre Mitarbeiter wieder ins Büro beordern. Allerdings ist damit zu rechnen, dass nach den Erfahrungen der beiden vergangenen Jahre das Home Office fester Bestandteil vieler Arbeitsplätze bleiben wird. 
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