Früher besser informiert.
Meine Abonnements
  • Sie sind nicht eingeloggt.

Vermögen: Der Trick mit dem Nießbrauch

Vermögen steuerfrei an Verwandte oder Lebenspartner zu verschenken, hat Grenzen. Dank einer Sonderregelung lassen sie sich ausweiten. Ein Ratgeber.
Beim Nießbrauch lässt sich steuerfrei mehr übertragen als bei der Schenkung. (Foto: Johnny Cohen)
Beim Nießbrauch lässt sich steuerfrei mehr übertragen als bei der Schenkung. (Foto: Johnny Cohen)

Wer einiges gespart hat und älter wird, möchte vielleicht schon zu Lebzeiten seinen Verwandten oder dem Lebenspartner Geld zukommen lassen. Je nach Familienstand und Summe werden schnell höhere Steuerbeträge fällig. Mit einer Nießbrauchsregelung lässt sich steuerfrei mehr übertragen als bei einer klassischen Schenkung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist Nießbrauch?

Nießbrauch ist das Recht, eine Sache, die einem nicht gehört, umfänglich zu nutzen. Allgemein bekannt ist Nießbrauch etwa, wenn jemand seine Immobilie schon an die Kinder oder jemanden anderen überträgt, sie aber bis zum Tod weiter nutzen kann. Ähnliche Regeln können auch für Wertpapierdepots genutzt werden.

Wie funktioniert das?

Sehr vereinfacht schenkt eine Person einer anderen ein Depot mit Wertpapieren, darf aber die Erträge des Depots, etwa Zinsen und Dividenden, selbst nutzen. Genauer: Die beschenkte Person verzichtet auf die Erträge des übertragenen Depots über die Jahre und kann sie deshalb von der Schenkungssumme abziehen. Was übrig bleibt, wird versteuert – es sei denn, es liegt unter den Freibeträgen von 500.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern, 400.000 Euro bei Kindern, 200.000 Euro bei Enkeln und 20.000 Euro bei entfernten und Nicht-Verwandten. Wie hoch die Summe ist, auf die die beschenkte Person verzichtet, hängt von der Lebenserwartung des oder der Schenkenden ab. Männer werden in Deutschland im Schnitt 78,6 Jahre alt, Frauen 83,4 Jahre. Auch die Rendite, die das Depot realistisch erzielen kann, ist wichtig. Maßgeblich sind hier die Annahmen zum Stichtag der Schenkung, nicht so sehr, wie sich das Depot dann tatsächlich entwickelt.

Um welche Summen geht es?

Zwei Beispiele, ein Mann schenkt recht früh, eine Frau etwas später: Ein 55-Jähriger möchte seinem kleinen Enkel schon etwas übertragen. Er darf normal bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken. Mit Nießbrauchsdepot und einer angenommenen Verzinsung von 3,5 Prozent sind es 392.641 Euro. Eine 70-Jährige kann ihrer Nichte bis zu 20.000 Euro steuerfrei schenken. Überschreibt sie ein Nießbrauchsdepot, sind bis zu 32.839 Euro möglich. Auch hier ist eine Verzinsung von 3,5 Prozent angenommen.

Für wen ist das geeignet?

Das Verfahren eignet sich für alle, die Verwandten oder Bekannten einen größeren Betrag über die geltenden Freibeträge hinaus übertragen wollen. Beschenkt werden können nahe Verwandte ebenso wie Neffen und Nichten oder ein Lebenspartner. Grundsätzlich gilt: Je früher die Übetragung, desto mehr lässt sich steuerfrei schenken. Wer schenken will, sollte genug gespart haben und nicht zu alt sein. Vermögen kann mit der Nießbrauchsregelung einmal in zehn Jahren übertragen werden. Wer also 2021 noch etwas verschenkt, kann es frühestens 2031 wieder tun.

Was ist zu beachten?

„Nicht jede Bank bietet die Möglichkeit, dass Wertpapiere einem neuen Inhaber geschenkt werden, aber die Erträge weiter dem Schenker zugerechnet werden”, sagt René Niemann, Leiter Vermögensnachfolge bei der V-Bank in München, die für Vermögensberater arbeitet. Er empfiehlt auch dringend einen Vertrag mit einem Fachanwalt aufzusetzen. Dieser Vertrag ist zum Beispiel wichtig, damit die beschenkte Person das Geld aus dem Depot nicht verprasst. „Salopp gesagt, kann der Schenkende damit verhindern, dass einfach alles in riskante Optionsgeschäfte gesteckt oder verkauft und in schnelle Autos investiert wird”, sagt Jasper von Hoerner, Fachanwalt bei der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft aus Gmund am Tegernsee. Er empfiehlt auch Widerrufsrechte zu vereinbaren, die greifen, wenn der beschenkten Person etwas geschieht oder sie gegen den Vertrag verstößt. Ein Steuerberater kann zudem die genauen steuerlichen Effekte ausrechnen. Dabei muss der Ertrag des Depots realistisch geschätzt und dem Finanzamt begründet werden. Ist der Vertrag unterzeichnet, muss die Schenkung binnen drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden.

Was ist noch wichtig?

Die Person, die das Depot übertragen hat und von den Erträgen profitiert, muss diese bei ihrer Steuererklärung angeben. Schließlich handelt es sich um Einnahmen etwa aus Zinsen und Dividenden.

Was ist, wenn die schenkende Person stirbt?

Stirbt der oder die Schenkende vor Ablauf der zehn Jahre, zum Beispiel nach sechs Jahren, muss die beschenkte Person für die letzten vier Jahre anteilig nachversteuern.

Wie kann ich ausrechnen, wie viel Geld ich verschenken kann?

Einen Anhaltspunkt liefert der einfache Vcheck-Rechner. Angegeben werden müssen Alter und Geschlecht der schenkenden Person sowie der erwartete Ertrag.

Verwandte Beiträge