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Ändert ein Aktiensplit das KGV?

Dieser verflixte Aktiensplit sorgt immer wieder für Verwirrung bei Aktionärinnen und Aktionären. Diesmal: Die Auswirkungen auf das KGV.
Fragen zu Aktien? Der Börsen-Butler antwortet. (Foto: Towfiqu Barbhuiya)
Fragen zu Aktien? Der Börsen-Butler antwortet. (Foto: Towfiqu Barbhuiya)

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen einen sogenannten Aktiensplit durchführen. Das heißt, aus einer Aktie werden zwei, vier oder sogar acht Aktien. Diese Aufteilung von Aktien führt bei noch unerfahrenen Anlegerinnen und Anlegern immer wieder zu Fragen. Was bedeutet das für den Aktienkurs und die Bewertung des Unternehmens? In diesem Beitrag geht der Börsen-Butler auf die Frage ein, ob ein Aktiensplit das KGV verändert.

Das KGV ist das Kurs-Gewinn-Verhältnis. Es beschreibt, wie der Börsenwert des jeweiligen Unternehmens im Verhältnis zu seinem Gewinn steht. Durch einen Aktiensplit sinkt der Aktienkurs des Unternehmens. Wenn aus einer Aktie vier Aktien werden, so fällt der Kurs zum Beispiel von 100 auf 25 Euro je Aktie. Bedeutet das nun, dass sich dadurch auch das KGV verbessert? Dass das Unternehmen also nun günstiger bewertet ist?

Beispielrechnung für das KGV nach einem Aktiensplit

Nein, ein Aktiensplit ändert nichts am KGV. Denn um das KGV zu berechnen, wird der Aktienkurs durch den Gewinn je Aktie geteilt. Wenn es infolge des Aktiensplits mehr Aktien gibt, sinkt im gleichen Verhältnis auch der Gewinn je Aktie. Wenn aus einer Aktie vier Aktien werden, um bei dem Beispiel zu bleiben, dann wird aus vier Euro Gewinn je Aktie eben ein Euro Gewinn je Aktie.

Bei einem Aktienkurs von 100 Euro und einem Gewinn von vier Euro je Aktie haben wir also ein KGV von 25. Werden durch einen Aktiensplit aus einer Aktie vier Aktien kommen wir bei einem Aktienkurs von dann 25 Euro und einem Gewinn von dann einem Euro pro Aktie ebenfalls auf ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 25. 

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