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Faktencheck: “1500 Kinderehen haben wir hier in der Bundesrepublik”

Die Frontfrau der AfD, Alice Weidel, macht im Wahlkampf die Kinderehen zum Thema. “1500 Kinderehen haben wir hier in der Bundesrepublik”, sagt sie und wettert gegen die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). “Die Frau toleriert Kinderehen in Deutschland.” Der Journalistico-Faktencheck.

Stimmt es, dass es in Deutschland 1500 Kinderehen gibt?
Gab, wäre richtig. Die Zahl stammt erstens aus dem Juli 2016, und zweitens hat sich seither die Gesetzeslage geändert. Damals waren im deutschen Ausländerzentralregister exakt 1475 minderjährige Ausländer mit dem Familienstand “verheiratet” gespeichert. Die Dunkelziffer war aber vermutlich höher. Von den erfassten Fällen waren 361 verheiratete Kinder jünger als 14 Jahre.

Was hat der Gesetzgeber nun geändert?
Der Bundestag hat in diesem Juni ein Gesetz verabschiedet, das das Aus für Kinderehen bedeutet.

Was sieht das Gesetz vor?
Heiraten können nur noch Menschen, die älter als 18 Jahre sind. Ehen, in denen ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Hochzeit älter als 16, aber jünger als 18 Jahre war, müssen durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. “Von einer Aufhebung kann nur in besonderen Härtefällen sowie dann abgesehen werden, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt”, so das Justizministerium. Wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre war, kennt das Gesetz keine Ausnahmen. Diese Ehen wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2017 pauschal für ungültig erklärt, wie das Bundesjustizministerium auf Journalistico-Anfrage bestätigt. Das neue Gesetz gilt auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Minderjährigenehen.

Und wenn keine staatliche Ehe eingegangen wird, sondern nur eine traditionelle oder religiöse Eheschließung vollzogen wird?
Auch für diesen Fall gibt es Regeln: Das Gesetz sieht Bußgelder vor für alle Handlungen, die zur Eingehung einer Bindung veranlasst werden, die für die Betroffenen in sozialer oder psychologischer Hinsicht einer Ehe vergleichbar ist.

Hat die Integrationsministerin die Kinderehe toleriert?
Aydan Özoguz hat im November 2016 vor einem pauschalen Verbot von Kinderehen gewarnt. Sie machte darauf aufmerksam, dass eine Aufhebung dieser Ehen für die Betroffenen auch Nachteile haben kann.  “Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen”, sagte die SPD-Politikerin. Seither ist sie für die AfD ein rotes Tuch. Mit ihrer Position war Özoguz aber keineswegs allein. In der Expertenanhörung im Bundestag vertraten auch manche Fachleute die Position, dass Kinderehen nicht pauschal verboten werden sollten, sondern dass eine Einzelfallprüfung nötig sei.

Was ist damit von Weidels Aussage zu halten?
Alice Weidel scheint bei einem ihrer Kernthemen die aktuellen Entwicklungen verschlafen zu haben. Union und SPD haben längst gehandelt. Einen guten Teil der angesprochenen 1500 Kinderehen gibt es zumindest auf dem Papier nicht mehr. Und Integrationsministerin Özoguz hat sich keineswegs pauschal für Kinderehen ausgesprochen. Die Vorwürfe gegen sie, der Kinderehe das Wort zu reden, sie sogar befördern zu wollen, sind absurd.

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